Zur heutigen Sitzung des Finanzausschusses und zum Abschluss des Sonderberichts des Landesrechnungshofes zum MV-Schutzfonds erklärt der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Martin Schmidt – AfD MdL:
„Mit unserem Entschließungsantrag im Ausschuss fordern wir, dass der Finanzausschuss die klaren Aussagen des Landesrechnungshofes und Verfassungsbrüche durch die Regierung einsieht. Die Jamaika-Opposition, die mit einem eigenen Antrag aufwartet, muss endlich konsequent sein und mit uns eine Normenkontrollklage auf den Weg bringen, um nicht unglaubwürdig zu wirken.
Finanzierungen über Notlagenkredite ohne sachlichen und zeitlichen Zusammenhang sind nicht zulässig. Bautätigkeiten bei den Universitätsmedizinen im Volumen von 360 Millionen Euro haben nichts mit der Corona-Pandemie zu tun, sondern eher Ursache in jahrzehntelangem Investitionsstau der SPD-geführten Regierungen. Digitalisierungsmaßnahmen im Volumen von 238,1 Millionen Euro sind nicht eingeplant, um Corona-Viren einzudämmen, sondern um jahrzehntelange Fehlallokationen im Haushalt zu kaschieren. Die Regierung täuscht und trickst. Allerspätestens ab 2022 gab es überhaupt keine Grundlage mehr für neue kreditfinanzierte Maßnahmen, wie das Landesverfassungsgericht auf unsere Organklage hin explizit entschieden hat.
Wir fordern die Landesregierung auf, alle bisher nicht durch den Landesrechnungshof dahingehend geprüften, noch nicht abgeschlossenen Maßnahmen aus dem MV-Schutzfonds neu zu beurteilen und dem Finanzausschuss hierüber zu berichten. Die weitere Finanzierung aller noch nicht abgeschlossenen Maßnahmen sind nun abzuwägen und gegebenenfalls einzustellen, falls es noch möglich und schadensbegrenzend ist. Weitere Erforderlichkeit und Finanzierbarkeit ist im Entwurf eines Nachtrags zum Haushaltsplan 2023 oder im Entwurf des Haushaltsplans 2024/2025 oder in der mittelfristigen Finanzplanung abzubilden und diese Entwürfe sind in den Landtag einzubringen. Wir fordern die Landesregierung auf, die unverzügliche Auflösung des Sondervermögens MV-Schutzfonds zu betreiben und die hierfür erforderlichen Vorlagen in den Landtag einzubringen.
Die Regierung muss sich an geltendes Recht halten und gerät durch die finanziellen Umstände der Klimastiftung schon anderweitig ins Taumeln. Schulden bedeuten ein enges Haushaltskorsett und damit ein Mangel an Daseinsvorsorge in der Zukunft. Das Finanzballett von Schwesig und Geue muss auch beim MV Schutzfonds beendet werden, bevor ein weiterer Schwan stirbt.“